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   OLG Frankfurt, 20.11.2006 - 1 U 275/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12285
OLG Frankfurt, 20.11.2006 - 1 U 275/04 (https://dejure.org/2006,12285)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.11.2006 - 1 U 275/04 (https://dejure.org/2006,12285)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. November 2006 - 1 U 275/04 (https://dejure.org/2006,12285)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 87c Abs 2 HGB
    Handelsvertretervertrag: Umfang des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges

  • Judicialis

    HGB § 87 c Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 87c Abs. 2
    Anspruch des selbständigen Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges gemäß § 87c Abs. 2 HGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines selbstständigen Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs gegenüber einem Unternehmer; Vereinbarkeit der Forderung nach einem Buchauszug mit dem Geheimhaltungsinteresse von Kundendaten und Auftragsdaten bei Beendigung der Zusammenarbeit; Umfang des ...

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Umfang des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges, Teilleistungen, unberechtigte fristlose Kündigung, Verwirkung des Anspruchs auf Buchauszug

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 100/05

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines Einwendungsausschlusses gegen die Abrechnungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2006 - 1 U 275/04
    Aus diesem Grund muss der Buchauszug eine vollständige, geordnete und übersichtliche Darstellung aller Angaben enthalten, die für die Berechnung, die Höhe und die Fälligkeit der Provisionen von Bedeutung sind (BGH, Urteil vom 20.9.2006, VIII ZR 100/05, juris Rn 17; BGH NJW 2001, 2333).

    b) Erfüllung ist auch nicht durch Übersendung monatlicher Provisionsabrechnungen eingetreten (vgl. BGH, Urteil vom 20.9.2006, VIII ZR 100/05, juris Rn 16).

  • BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 149/99

    Form und Umfang des Buchauszuges

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2006 - 1 U 275/04
    Aus diesem Grund muss der Buchauszug eine vollständige, geordnete und übersichtliche Darstellung aller Angaben enthalten, die für die Berechnung, die Höhe und die Fälligkeit der Provisionen von Bedeutung sind (BGH, Urteil vom 20.9.2006, VIII ZR 100/05, juris Rn 17; BGH NJW 2001, 2333).
  • OLG München, 31.07.2019 - 7 U 4012/17

    Anspruch auf Buchauszug

    Denn das Interesse der Beklagten an der Wahrung von Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnissen ist im Rahmen des § 87c Abs. 2 HGB irrelevant, da deren Schutz durch § 90 HGB geregelt ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 20.11.2006, Az. 1 U 275/04, Rdnr. 38, Thume in Röhricht/Graf von Westphalen/Haas, HGB, 4. Auflage, 2014, Rdnr. 30 zu § 87c HGB aE).
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